-> Kargarmregale – Regalkontruktion, vorwiegend für Langgut, bei der die Lasten über
Arme und Steher auf der der Beschickung und Entnahme entgegengesetzten Seite abgefangen
werden. Das Regal besteht aus Ständern mit ausladenen Bodenriegeln mit einseitig
oder zweiseitig übereinander angeordneten auskragenden Armen, auf denen unter anderem
Langgut gelagert wird. Zur Gangseite stören keine Ständer das Ein- und Auslagern von
Gütern. Güter, die kleiner als das Feldraster sind, können von Kassetten aufgenommen
werden. Ausziehbare Kragarme bieten die Möglichkeit der Beschickung von oben durch
Brückenkrane. Die Kragarme werden hierbei wie Schubladen ausgezogen.
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